Tagesarchiv für den 2. Mai 2009
Ganz alleine nur für dich
2. Mai. 2009 · 3.114 mal gelesen | 1 Kommentar »
Ja, mein lieber Straßen-Mitbenutzer,
diesen Beitrag habe ich ganz alleine nur für dich geschrieben. Keinem außer nur dir allein sei er gewidmet.
Mein lieber Straßen-Mitbenutzer,
zuerst möchte ich dir sagen, dass mir dein Fahrzeug schon immer sehr gut gefallen hat. Deines hat zwar nicht die attraktive Lackierung wie im Film Jurassic Park II, aber es ist ansonsten das gleiche Modell. Ich finde es auch gut, dass du dein Fahrzeug nicht nur in deiner Garage herum stehen lässt, sondern auch manchmal damit spazieren fährst.
Mein lieber Straßen-Mitbenutzer,
es ist mir sehr wohl bewußt, dass ich als Radfahrer ganz besonders am 1. Mai nichts auf ausgerechnet genau der Straße verloren habe, die du in dem Moment gerade auch benutzen willst. Genau genommen habe ich überhaupt keine Existenzberechtigung, atme ich dem Verbrennungsmotor deines Fahrzeugs doch den dringend benötigten Sauerstoff weg.
Mein lieber Straßen-Mitbenutzer,
gestern Nachmittag habe ich gehört, wie du von hinten näher gekommen bist. Ich habe es aber leider versäumt, mich deshalb augenblicklich in Luft aufzulösen oder die Straße in den nächstgelegenen Acker zu verlassen. Wie töricht war es von mir zu denken, auf einer zweispurigen Straße dieser Breite hätten sowohl ich mit meinem Fahrrad als auch du mit deinem Auto gleichzeitig Platz. Wie töricht war es von mir zu denken, dass du einfach in angemessenem Seitenabstand an mir vorbei fahren könntest wie so viele andere vor dir auch.
Mein lieber Straßen-Mitbenutzer,
ich möchte dir hiermit herzlichst danken für die kleine Nachhilfe-Lektion, die du mir aus deinem Auto heraus erteilt hast. Ich bewundere deine fahrerischen Fähigkeiten, die es dir ermöglicht haben, bei einer Geschwindigkeit jenseits der 30 km/h mir aus dem geöffneten Seitenfenster deine Auslegung der geltenden Straßenverkehrsordnung zu erklären und gleichzeitig den seitlichen Abstand von konstant 10 cm zu mir einzuhalten.
Mein lieber Straßen-Mitbenutzer,
ich habe auf deine Ausführungen nur mit einem knappen „Jaja, alles klar“ geantwortet, weil ich in dem Moment mehr Wert auf die körperlich unversehrte Fortsetzung meiner Radtour gelegt habe als auf eine gepflegte Konversation mit dir.
Auf deine Ausführungen möchte ich aber jetzt auf diesem Weg noch antworten.
- Eine Radweg-Benutzungspflicht gem. StVO § 2 (4) gilt nur, wenn tatsächlich ein Radweg existiert.
- Der Streifen Asphalt, den du mir als Radweg vorgeschlagen hast, ist kein ausgeschilderter Radweg. Außerdem ist er zum einen weniger als 1 m breit und zum anderen wegen seiner Beschaffenheit nur mit großer Gefahr für das Material zu befahren.
- Wegen der fehlenden Beschilderung ist das was du mir vorgeschlagen hast laut StVO ein „anderer Radweg“. Solche darf ich nicht befahren, wenn sie links der Straße verlaufen. Und selbst wenn ich es dürfte, würde ich es nur in Ausnahmefällen tun, weil dort ein fast zwölffach erhöhtes Unfallrisiko besteht. (Mehr dazu unter ‚Radwege rechtlich‚)
Mein lieber Straßen-Mitbenutzer,
zuletzt will ich dir noch für deine letzte Lektion danken: dadurch dass du, nachdem du dich von mir verabschiedet hast, beim Beschleunigen einen Motorradfahrer samt Sozius fast über den Haufen gefahren hast, hast du mir eindrücklich gezeigt, dass man sich lieber um seinen eigenen Scheißdreck kümmern sollte, als anderen (falsche) Belehrungen zukommen zu lassen.
Danke für deine Bemühungen und allzeit gute Fahrt wünscht dir
Pumi